Rückblick Informationsveranstaltung zur Windkraft Rammert am 24. Februar

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Weilheim und Kreßbach, Kilchberg und Bühl,

 

am 24. Februar 2026 hat Oberbürgermeister Boris Palmer gemeinsam mit Vertretern der  Stadtwerke Tübingen die Ergebnisse der umfangreichen Schall-, Umwelt- und Artenschutzprüfungen sowie die vorläufigen Ergebnisse der Ertragsberechnungen, die Netzintegration, den Waldeingriff und erste Gedanken zur Lieferlogistik im Zuge der Planungen zum interkommunalen Windpark im Rammert vorgestellt.

Bei dieser Veranstaltung war eine sehr große Öffentlichkeit mit etwa 500 Personen anwesend. Mehrere Stunden lang lief die Vorstellung und die Beantwortung der Rückfragen. Die örtliche und regionale Presse hat ausführlich berichtet.

 

Im Einzelnen haben die Stadtwerke Tübingen die Auswirkungen der geplanten Windkraftanlagen auf Lärmemissionen und Schattenwurf in Bezug auf die Anwohner_innen sowie auf folgende Tierarten vorgestellt:

  • Fledermäuse
  • Haselmaus
  • Gelbbauchunke
  • Steinkrebs
  • weitere Insektenarten
  • Rot- und Schwarzmilan

 

Gemäß dem beschleunigten Verfahren hätten die artenschutzrechtlichen Gutachten nicht mehr erstellt werden müssen. Die Stadtwerke Tübingen haben diese aus Gründen der Transparenz und zur Stärkung der Akzeptanz für das Projekt dennoch durchgeführt.

 

Die Auswirkungen der Gutachten auf die Ertragssituation der jeweiligen Standorte wurden in einem zweiten Schritt dargelegt.

Als Ergebnis wurde bei der Veranstaltung bekannt gegeben, dass die drei Standorte, die am nächsten an den Ortschaften Weilheim und Kreßbach geplant waren, aufgrund der Prüfungsergebnisse aus dem Verfahren genommen werden. Die weiteren Prüfungen erfolgen demnach nur noch für 10 Windkraftanlagen.

Die gesamte Präsentation des Abends kann bei den SWT unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.swtue.de/unternehmen/aktuell/neuigkeiten/detail/stadtwerke-tuebingen-planen-den-windpark-rammert-mit-zehn-anlagen-weiter.html

Die sich aus den Gutachten ergebenden Anpassungen führen dazu, dass die Gutachten (u.a. Schall und Schattenwurf) noch einmal überarbeitet und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Aktuell erfolgt die immissionsschutzrechtliche Prüfung durch das Landratsamt. Die wesentlichen Auflagen/Nebenbestimmungen der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung werden nach Genehmigungserteilung durch die SWT, Herrn Klett präsentiert.

Mit besten Grüßen

Ulrike Baumgärtner                Christiane Littau                     Sascha Fleck
Ortsvorsteherin Weilheim   Ortsvorsteherin Kilchberg   Ortsvorsteher Bühl

[shariff]